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StrongmanRun 2012 - Ist er zu hart, bist du zu schwach!


Extremsportler und Amateure stürmten am 05.05.2012 den Nürburgring: 10 000 Läufer aus 51 Nationen haben sich am Samstag beim Fisherman's Friend Strongmanrun an den Start getraut. 1400 von ihnen waren Frauen. Laut Veranstalter haben sich 35 000 Zuschauer das Spektakel über 22 Kilometer (650 Höhenmeter) und 30 Hindernisse angesehen.

Knietiefe Schlammgruben, 40m lange Wasserbecken, -rutschen, Erdberge und Steilwände: Die 22-Kilometer-Strecke war eigentlich schon anspruchsvoll genug. Doch der Regen verwandelte auch die letzten trockenen Wege und Wiesen nahe Müllenbach abseits der Grand-Prix-Strecke in wahre Schlammpfade. Trocken und unversehrt blieb da niemand.

Doch unsere tapfere Kollegin Lara Kristin Fette (20) hat sich nicht unterkriegen lassen! Sie hat alles gegeben und ist nach 3:25h unversehrt, ins Ziel eingelaufen. Eine Medallie, ein Finisher T-Shirt, Streuselkuchen und ganz viel Anerkennung gab es noch dazu. Trotz der ohnehin nicht leichten Bedinungen belegte Sie den 168. Platz von 1400 Läuferinnen.

Laut eigener Aussage wird sie nächstes Jahr erneut teilnehmen und möchte das Ziel unter 3h erreichen.







Welche Rolle spielt das Thema gesetzliche Unterweisung der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen? Wer kann garantieren, alle Mitarbeiter in allen verpflichtenden Bereichen fortlaufend zu schulen? Woher die Zeit nehmen, die Ressourcen schaffen, um in Präsenzschulungen das Personal nicht nur zu informieren, sondern auch nachhaltig Wissen zu vermitteln?

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz spielen zudem eine immer bedeutendere Rolle. In Zeiten neuer Arbeitsmittel und Technologien, Einstellungen neuer Mitarbeiter, Umstrukturierungen von Aufgabenbereichen sowie Etablierung neuer Richtlinien und gesetzlicher Anforderungen sind Schulungen nicht nur wichtig, sondern verpflichtend. Doch wie kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht professionell und einfach nach?

Mit unserem FLEXX Schulungssystem schaffen Sie Rechtssicherheit!

Unser umfassendes und geprüftes Onlinesystem unterstützt Sie, Ihre Mitarbeiter nach den gesetzlichen Vorgaben zu unterweisen und zu schulen. Sie sind z.B. verpflichtet, neue Mitarbeiter innerhalb von 4 Wochen nach den arbeitsschutzrechtlichen Bedingungen und u.a. dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), der Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) oder dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zu schulen.



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Geschäftsführer haften für unzulässige Werbe-E-Mails

Geschäftsführer haften ihrer GmbH für die Kostennote des Abmahners

Geschäftsführer haften ihrer GmbH für E-Mail-Werbung, die dem Empfänger unverlangt zugeschickt wird. Das hat das Landgericht Berlin kürzlich entschieden. Muss die GmbH das Anwaltshonorar oder gar eine Vertragsstrafe nach vorangegangener Abmahnung zahlen, kann sie ihren Geschäftsführer in Regress nehmen.

Im Streitfall ging es um ein Unternehmen, das Opfer eines Hackerangriffs geworden war. In der Folge wurden aus diesem Unternehmen über 180.000 Werbe-E-Mails verschickt. Einer der Empfänger klagte auf Unterlassung und bekam Recht.

Die Richter erklärten, dass sich der Anspruch auf Unterlassung nicht auf konkrete Domains oder E-Mail-Adressen beschränkt. Vielmehr gilt der Unterlassungsanspruch für alle unverlangt zugesandten E-Mails, egal von wo und an welche Adresse sie verschickt wurden.

Laut Landgericht Berlin haften Geschäftsführer in solchen Fällen, auch wenn sie die Versendung nicht beauftragt haben. Es reicht allein die Möglichkeit, dass sie die Aktion gekannt haben und sie hätten verhindern können. Damit geht das Landgericht über bisherige Urteile zu dem Thema hinaus.







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Datenschutz ist kein Luxus sondern gesetzlich vorgeschrieben!
Die Pflicht eines Unternehmens zur Schaffung einer sicheren IT-Struktur ist im Datenschutzrecht (im BDSG, im Telekommunikations Gesetz und im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz) begründet.


Das Leistungsspektrum der Datenschutz-Experten von SICDATA umfasst:
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